Die Volkshochschule im Kreis Herford wird gemäß der Satzung hauptamtlich von einem Volkshochschulleiter/einer Volkshochschulleiterin geleitet. Er/sie ist Vorgesetzter der haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen, die im pädagogischen Bereich, in der Verwaltung und sonstigen Bereichen tätig sind.
Der Volkshochschulleitung obliegt:
- Die Vertretung der VHS in der Öffentlichkeit und die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Weiterbildung und den anerkannten Kultureinrichtungen der Verbandsmitglieder.
- Die Ausübung des Hausrechts, in den Städten und Gemeinden in Vertretung der Bürgermeister/innen in den von den Gemeinden für die Volkshochschularbeit zur Verfügung gestellten Räumen während der Benutzung.
Die VHS-Leitung ist lt. Schulsatzung für die Volkshochschule im Kreis Herford (siehe 10.3 Schulsatzung) insbesondere verantwortlich für die:
- langfristige Planung des Weiterbildungsangebotes,
- Aufstellung der VHS-Programme,
- Verpflichtung der nebenberuflichen pädagogischen Mitarbeiter,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Vorbereitung der Haushaltsplanung für die Volkshochschule,
- Verfügung über die im Haushaltsplan für den Betrieb der Volkshochschule festgelegten Mittel entsprechend der zu beachtenden haushaltsrechtlichen Vorschriften, dem Haushaltsplan und den Ausschussbeschlüssen,
- Verwaltung der Räume, Ausstattung und Einrichtung der Volkshochschule.