Rechtlicher Rahmen

Die Volkshochschule im Kreis Herford ist als Zweckverband organisiert und damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Zweckverband Volkshochschule im Kreis Herford verwaltet seine Angelegenheiten unter eigener Verantwortung nach der am 17.10.2007 in Kraft getretenen Satzung (siehe 10.1 Satzung des Zweckverbandes Volkshochschule im Kreis Herford vom 19. Dezember 1975 (Abl. Reg. Detmold S. 419) in der Neufassung vom 17.10.2007  mit rückwirkend zum 31.01.2020 in Kraft getretener letzten Änderung durch die 5. Änderungssatzung vom 17.12.2020 und im Rahmen der Gesetze (§ 5 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW).

Mitglieder des Zweckverbandes und somit Arbeitsgebiet der VHS im Kreis Herford sind die  Stadt Herford, die Stadt Bünde, die Stadt Enger, die Stadt Vlotho, die Stadt Spenge und die Gemeinden Kirchlengern, Hiddenhausen und Rödinghausen.

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule gilt die Entgelte­ordnung in der gültigen Fassung (siehe 10.4 Entgelteordnung).

Für die Bemessung der Honorare im Rahmen der Honorarverträge mit den nebenberuflichen Mitarbeiter/innen gilt die Honorarordnung in der jeweiligen Fassung (siehe 10.5 Honorarordnung).

Die Volkshochschule hat das Recht auf selbständige Lehrplangestaltung. Die Freiheit der Lehre wird gewährleistet; sie entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Die Volkshochschule arbeitet politisch und weltanschaulich neutral.

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