Leitung der Einrichtung

Die Volkshochschule im Kreis Herford wird gemäß der Satzung hauptamtlich von einem Volkshochschulleiter/einer Volkshochschulleiterin geleitet. Er/sie ist Vorgesetzter der haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen, die im pädagogischen Bereich, in der Verwaltung und sonstigen Bereichen tätig sind.

Der Volkshochschulleitung obliegt:

  • Die Vertretung der VHS in der Öffentlichkeit und die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Weiterbildung und den anerkannten Kultureinrichtungen der Verbandsmitglieder.
  • Die Ausübung des Hausrechts, in den Städten und Gemeinden in Vertretung der Bürgermeister/innen in den von den Gemeinden für die Volkshochschularbeit zur Verfügung gestellten Räumen während der Benutzung.

Die VHS-Leitung ist lt. Schulsatzung für die Volkshochschule im Kreis Herford (siehe 10.3 Schulsatzung) insbesondere verantwortlich für die:

  • langfristige Planung des Weiterbildungsangebotes,
  • Aufstellung der VHS-Programme,
  • Verpflichtung der nebenberuflichen pädagogischen Mitarbeiter,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Vorbereitung der Haushaltsplanung für die Volkshochschule,
  • Verfügung über die im Haushaltsplan für den Betrieb der Volkshochschule festgelegten Mittel entsprechend der zu beachtenden haushaltsrechtlichen Vorschriften, dem Haushaltsplan und den Ausschussbeschlüssen,
  • Verwaltung der Räume, Ausstattung und Einrichtung der Volkshochschule.
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