Die Aufbewahrungsfristen sind nach den Empfehlungen der Kommunalen GemeinschaftsStelle (KGSt) für Verwaltungsmanagement geregelt. Alle Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW in seiner jeweils gültigen Fassung.
Die Aufbewahrungsfristen sind nach den Empfehlungen der Kommunalen GemeinschaftsStelle (KGSt) für Verwaltungsmanagement geregelt. Alle Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW in seiner jeweils gültigen Fassung.