Für Beschaffungen gibt es aufgrund von Haushaltsvorgaben nur einen engen Spielraum. Bei größeren Anschaffungen wie z.B. der Ausstattung eines neuen Unterrichtsraumes muss das Geld zuvor im Haushalt bereitgestellt werden. Vor Auftragsvergabe erfolgt eine Angebotseinholung.
Die Angebotseinholung erfolgt nach den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) und den Vergabegrundsätzen für Gemeinden nach § 26 der KomHVO NRW (Kommunale Vergabegrundsätze).
Bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte erfolgt die Auftragsvergabe nach interner Recherche hinsichtlich unterschiedlicher Kriterien. Das sind neben dem Preis z. B. Lieferzeit, Versand, Qualität.
Bei Anschaffung von Einrichtungsgegenständen wird das Inventargut in die laufende Bestandsführung aufgenommen.
Die Beschaffung von Büromaterial wird durch einen Verwaltungsmitarbeiter organisiert.
Um die Qualität der beschafften Gegenstände und Dienstleistungen sicherzustellen, wird einmal jährlich und bei Bedarf eine Lieferantenbewertung vorgenommen.
Flussdiagramme:
4.6.5.1 Beschaffung Sachmittel/Investitionen
4.6.5.2 Beschaffung Bürobedarf
Formulare:
8.19 Lieferantenbewertung 2025