Zuständigkeiten – Leitung

Die Leitung legt im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Einrichtung die Grundsätze der Qualitätspolitik und die daraus abzuleitenden Qualitätsziele fest. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Qualitätspolitik im Unternehmen bekannt gemacht, verstanden und umgesetzt wird.

Die Leitung schaltet sich aktiv in Aufbau, Erhalt und Weiterentwicklung des QM-Systems ein.

Sie kommuniziert die Qualitätspolitik und sorgt durch regelmäßige Vereinbarungen und Überprüfung von Qualitätszielen für deren konsequente Umsetzung.

Sie legt die Aufbauorganisation sowie die Zuständigkeiten fest und setzt den/die Qualitätsmanagementbeauftragte/n ein.

Sie setzt das QM-Handbuch und die notwendigen Änderungen in Kraft.

Sie untersucht die Wirksamkeit des QM-Systems mit Hilfe der Qualitätsberichterstattung. Zugleich führt sie mindestens einmal jährlich in enger Zusammenarbeit mit dem Qualitätsbeauftragten eine Bewertung durch, die eine Erfolgsbeurteilung des QM-Systems sowie gegebenenfalls die Einleitung von Korrekturmaßnahmen zum Ziele hat.

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