In einem Einzelgespräch erfolgt die Beratung und Einstufung der Personen, die an einem Integrationskurs teilnehmen möchten. Es wird geprüft, ob die Person vom Jobcenter oder der Ausländerbehörde zum Besuch verpflichtet wurden oder ob sie z. B. als Bestandsausländer zum Besuch eines Integrationskurses berechtigt sind, so dass ein Antrag auf den Besuch eines Integrationskurses beim BAMF gestellt werden kann. Im persönlichen Gespräch wird der Wohnort erfragt, die schulische und berufliche Biographie thematisiert und Ablauf und Zielsetzung des Integrationskurses erläutert.
Es wird außerdem ein Termin für eine sprachliche Einstufung gemacht, in der die bisher erworbenen Deutschkenntnisse per Einstufungstest ermittelt werden und wo festgestellt wird, ob ein Alphabetisierungskurs notwendig ist oder ob ein Quereinstieg in ein höheres Modul ratsam wäre.
Flussdiagramme:
4.4.2 Beratung Deutschkurse
Formulare:
8.31 Einstufungstest mit Ergebnisbogen
(stehen in dem Ordner „Integration“ digital zur Verfügung)