Anmeldung Integrationskurse

Bei der Anmeldung zu einem Integrationskurs wird bei der Festsetzung des Entgeltes berücksichtigt,  ob die Person vom Jobcenter oder der Ausländerbehörde verpflichtet wurde und somit kostenbefreit ist  oder ob die Voraussetzung für eine Ermäßigung oder eine Kostenbefreiung vorliegt, die dann gegebenenfalls beantragt werden muss.

Flussdiagramme:
4.4.3.1 Anmeldung Integrationskurse Verpflichtete
4.4.3.2 Anmeldung Integrationskurse Freiwillige
4.4.4 Durchführung und Abrechnung
4.4.6 Prüfungsanmeldung

Formulare:
8.32 Verpflichtungsschein
8.33 Antrag auf Kostenbefreiung I-Kurse
8.34 Antrag auf Fahrtkostenerstattung
8.35 Ausdruck Wohnort – Kursort (Google-Maps)
8.36 Antrag Berechtigung Teilnahme I-Kurs
8.37 Antrag auf Zulassung zum I-kurs
8.38 Berechtigungsschein
8.39 Zulassung(sbescheinigung)

 

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